Offene Akademie: Alexander Estis

Gegen die Monotonie der Kunst. Zur Vielheit im Kulturbetrieb

 

Seit vielen Jahren scheint sich der Betrieb abzumühen in seinen Versuchen, endlich diverser zu werden. Freilich kommt er dabei weder wirklich ins Schwitzen – noch über Versuche hinaus. Denn die Mittel, die bislang zur Anwendung kommen, sind meist scheinhaft. Und jene Diversität, die sich als Ausweis des Betriebs exponieren lässt, ist definitionsgemäß nicht die anzustrebende: Wäre sie erreicht, bräuchte es kein Exponiergehabe.

Quoten, Checklisten, Sonderprojekte, Schwerpunkteditionen dienen Kultureinrichtungen hervorragend dazu, sich zu profilieren und die eigene Diversität zu inszenieren. Echte Vielfalt wird dabei höchstens als sporadischer Nebeneffekt erreicht.

Gerade Quoten bleiben – so notwendig sie in bestimmten Bereichen sein mögen – oftmals nur ein sehr grobes Werkzeug, das insbesondere intersektionale Aspekte meist nicht adäquat zu erfassen vermag: Wird eine pauschale Kategorie wie „Frauen“ per Quote bevorzugt, können jüngere privilegierte Frauen in den Fokus rücken, während gleichzeitig von mehrfacher Diskriminierung betroffene Personen, wie beispielshalber ältere Männer mit Migrationshintergrund und aus niedrigen sozialen Schichten, aus dem Blickfeld geraten. Jeweils nicht fokussierte Merkmale, die aus einer intersektionalen Perspektive unbedingt zu berücksichtigen wären, fallen bei Quotenregelungen oft gänzlich weg – und die jeweiligen Personen durch das Raster. So setzen sich spezifische Diskriminierungen teilweise in explizit gegen Diskriminierung gerichteten Maßnahmen fort oder werden durch diese Maßnahmen sogar zementiert, auch wenn andere spezifische Diskriminierungen dadurch auf kurze Sicht korrigiert werden.

Checklisten degradieren Diversität zu einer abzuarbeitenden Trockenübung. Sonderprojekte sind punktuell, in ihrer Konzeption oft sehr eng gefasst und bewirken keinen Strukturwandel. Besonders charakteristisch – und in ihrer Genese durchaus nachvollziehbar – sind gutgemeinte Maßnahmen, die zwar Vielfalt fördern sollen, die Geförderten jedoch auf deren jeweils als förderwürdig angesehene Spezifik festschreiben. So existiert beispielshalber zwar ein Literaturpreis „für deutschsprachige Autorinnen und Autoren nichtdeutscher Muttersprache“, was an sich sehr begrüßenswert erscheint. Eingereichte Texte müssen jedoch Migrationserfahrungen thematisieren, was das ganze Unterfangen in ein dubioses Licht setzt. Tatsächlich entspringt es in letzter Konsequenz auch einer diskriminierenden Wahrnehmungsverzerrung, wenn Kulturschaffenden aberkannt wird, Kunst jenseits von ethnisch gebundener oder migrantisch perspektivierter Produktion erschaffen zu können. Auf diese Weise werden Akteure zu innerbetrieblichen „Quotenmigranten“; wahre, auch ästhetische Diversität wird auf diese Weise jedenfalls nicht erreicht.

Damit ist ein überall wiedererkennbares Grundmuster von Förderverfahren angesprochen, das migrantische Kunst nur in einer ganz konkreten, den eigenen innerbetrieblichen Anliegen jeweils dienlichen Ausprägung als förderwürdig anerkennt, diese konkrete Ausprägung überproportional repräsentiert und trotzdem weiterhin vom regelhaften Betrieb abspaltet. Von Migrierten zu migrantischen Themen geschaffen, bleibt sie eben immer „migrantische Kunst“ – im besten Fall noch mundgerecht aufbereitet nach dem jeweils modischen Geschmack des deutschländischen Betriebs, ganz wie pseudoasiatisches Essen für den europäischen Gaumen.

Die immer wieder beschworene Erfahrung der Andersheit kann sich nicht einstellen, wenn etwa in den Fördermechanismen des Literaturbetriebs eine tatsächlich fremdartige und damit möglicherweise befremdliche Ästhetik hinter immergleichen Migrationserzählungen zurückstehen muss.

Ebenso wie die Kunstprodukte in ihrer Qualität bleiben vielfach auch die migrierten Personen selbst in ihrer Qualifikation verkannt. Konzertmusiker müssen auf der Straße spielen, Künstlerinnen, in ihrem Herkunftsland von nationalem Rang, werden von hiesigen Galerien ignoriert, Schriftsteller fremder Sprache werden zu Tagelöhnern, weil sie schon an den bürokratischen Hürden der Antragstellung verzweifeln müssen.

Kaum vorstellbar, welche kulturellen Humanressourcen in Deutschland aufgrund derartiger absurder Mechanismen verlorengehen. Dies gilt, wie Mark Terkessidis anhand einer Anekdote schildert, insbesondere auch für den Nachwuchs:

 

„Ein plastisches Beispiel kommt aus dem Kulturbereich. Als Mustafa Akca durch das Projekt ,Türkisch – Oper kann das‘ an die Komische Oper in Berlin kam, stellte er fest: Im Kinderchor der Oper singt kein einziges Kind mit türkischem Hintergrund. Angesichts der hohen Zahl von Bewohnern türkischer Herkunft in Berlin erschien das erstaunlich: Wie war es möglich, all die potentiellen Kandidaten fernzuhalten? Dies hatte natürlich mit den Netzwerken zu tun, aus denen Einrichtungen der Hochkultur gewöhnlich ihren Nachwuchs rekrutieren – bildungsbürgerliche Familien deutscher Herkunft, die eine Affinität zu diesen Orten mitbringen. Akca lancierte einen schlichten Aufruf in ,Metropol FM‘, Berlins größtem Sender in türkischer Sprache, und siehe da: Etwa 200 Familien meldeten sich und waren sehr interessiert daran, ihre Kinder in diesem Chor unterzubringen. Diese Aktion erweiterte das Netzwerk über die Änderung der Kommunikationskanäle.“ (Terkessidis 2017: 50)

 

Trotz solcher erfreulichen Beispiele, die leider Einzelbeispiele bleiben, darf man sich nicht auf zufällige Eigendynamiken des Betriebs verlassen, um diese versteckten personellen Ressourcen nutzen zu können. Auch migrantische Personen, die im Kulturbetrieb bereits involviert und arriviert sind, müssen nicht zwingend die besten Ansprechpartner für die Umsetzung von Diversitätsbestrebungen sein – sofern es denn überhaupt als ihre Aufgabe deklariert, honoriert und gewürdigt werden kann. Da die Knappheit der Mittel im Kulturbetrieb leider allenthalben Konkurrenzen, Animositäten und Seilschaften provoziert, können und müssen diese Personen im Einzelfall ganz eigene Interessen verfolgen. Auch individuelle ästhetische Präferenzen können sich hier hinderlich erweisen und konkurrierende künstlerische Programme ausschließen.

Außerdem erlangen auch migrierte Personen nicht schon qua Herkunft oder Fluchterfahrung eine Expertise für strukturelle Probleme des Betriebs und deren mögliche Überwindung. Hier sollten, wie unten auszuführen sein wird, kompetente und professionell mit diesen Problemen befasste Organisationen (wie das Integrationshaus e.V.) herangezogen werden. Kurzschlussreaktionen, wie sie etwa im Kontext von „kultureller Aneignung“ oft erfolgen, gehen nicht selten fehl. Bekannt sind beispielshalber Bestrebungen im Theater, die zwar einem antidiskriminatorischen Impetus folgen mögen, aber selbst zu neuen Diskriminierungen führen können. Wenn zum Beispiel Vertreterinnen oder Vertreter der Mehrheitsgesellschaft daran gehindert werden sollen, Minderheiten zu spielen, kann dies schnell dazu führen, dass Minderheiten eben auf die Darstellung von Minderheiten festgeschrieben werden – wogegen man lange Jahre anzukämpfen hatte.

Schon anhand dieser streiflichtartigen Einblicke dürfte deutlich werden, dass Maßnahmen zur Diversifizierung des Kulturbetriebs, die auf den ersten Blick naheliegend scheinen, auf Dauer wirkungslos bleiben und sich sogar nachteilig auswirken können. Im Umkehrschluss mögen die meiner Einschätzung nach angeratenen Vorgehensweisen zunächst kontraintuitiv klingen. Sie tragen aber auch der besonderen Dynamik der Kulturarbeit Rechnung. Die Diversifizierung im Kultursektor wird nämlich – ungeachtet seiner konstitutionellen Besonderheiten – allzuoft schablonenhaft mit den gleichen Methoden vorangetrieben, wie sie in ganz anderen Sektoren Anwendung finden – und in erster Linie auf Inhalte und auf personelle Identitäten abzielen.

Um hier korrektive Tendenzen anzuregen, werden im Folgenden einige Empfehlungen ausgesprochen, die einer „Demonotonisierung“ des Kulturbetriebs auf lange Sicht förderlich sein können. Weder handelt es sich hier um eine Checkliste, die Punkt für Punkt abgearbeitet werden müsste, noch um eine Handreichung für ausschließlich top down umzusetzende Weisungen und Verwaltungsakte. Vielmehr versammelt die folgende Aufzählung programmatische Denkanstöße, die sowohl einzeln als auch in ihrer Gesamtheit, sowohl von koordinierenden kulturpolitischen Stellen als auch von kleinen Kulturinstitutionen je nach verfügbaren Ressourcen in die eigene Praxis eingebracht werden können – ob bei der Mittelverteilung, der Kurationstätigkeit, der Veranstaltungsplanung, der Mitarbeitendenrekrutierung, der Ausschreibungspraxis, der Prämierung oder der Jurierung.

 

 

 

Zehn Anregungen für eine Demonotonisierung des Kulturbetriebs

 

 

 

Die Probleme mangelnder Vielfalt im Kulturbetrieb koinzidieren mit unterschiedlichen strukturellen Problemen anderer Art, die zu einem guten Teil auf die finanziell prekäre Lage sowohl mittlerer und kleiner Kultureinrichtungen als auch einzelner Kunstschaffender zurückzuführen sind.

Diese Missstände sind durch die Corona-Pandemie krisenartig und augenfällig verstärkt worden, befanden sich aber schon zuvor in einer Art dauerkrisenhafter Normalität. Kultur ist neben Wissenschaft und Bildung eine beliebte Zielscheibe von Rationalisierungs- und Sparmaßnahmen, die auf einem kurzfristigen und fehlgeleiteten Kalkül beruhen. Erst die uneingeschränkte Entfaltung dieser Bereiche kann die Funktionsfähigkeit einer demokratischen Gesellschaft erhalten (gemäß dem gern zitierten Beckenförde-Diktum: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“) Kulturbezogener Sparpolitik ist also auf allen Ebenen entschieden entgegenzutreten.

Vielfach sind außerdem die konkreten Praktiken der Mittelvergabe zu reflektieren. Hier kann auch auf dem Niveau einzelner Institutionen vieles optimiert und insbesondere auf langfristigen Strukturwandel hin ausgerichtet werden – trotz des omnipräsenten Stichworts der „Nachhaltigkeit“ vollzieht sich die Ausschüttung von Mitteln im Kultursektor nach wie vor über punktuelle Projektförderung.[1] (Hierzu siehe auch die Einlassung zum Punkt „Deprojektisierung“ unten).

Für Kunstschaffende müssen Festanstellungen, Dauerverträge und normierte Honorare zum unumgehbaren Standard werden. Dabei handelt es sich um eine zwingende Voraussetzung für die Entwicklung von Diversität, weil sich diese in einer Atmosphäre von Existenzangst und Konkurrenzdruck auch bei noch so vielen Investitionen in Einzelprojekte schlichtweg nicht kontinuierlich einstellen kann.

Das erhellt bereits daraus, dass vorhandene personelle Ressourcen nicht genutzt werden können, wenn schon die bloße Aufnahme künstlerischer Tätigkeit für ganze Bevölkerungsschichten ein zu großes Risiko darstellt, insofern sie nicht durch anderweitig akkumuliertes Kapital verfügen. Dies trifft gerade bei Migrierten in vielen Fällen zu – oft gesteigert durch biographiebedingt erhöhte Risikoaversion. Wird hingegen die materielle Sicherheit kultureller Arbeit erhöht, ergeben sich daraus im Umkehrschluss verbesserte Konditionen auch für die Diversifizierung des Betriebs.

 

Die Entfaltung kultureller Tätigkeit ist also zu fördern, indem kulturelle Akteure auf unterschiedlichsten Ebenen deprekarisiert werden; dafür müssen die Praktiken der Mittelvergabe und Besoldung – auch im Kleinen – reflektiert und reformiert werden.

 

 

 

Einzelprojekte scheinen effektive und schnelle Lösungen für kulturbetriebliche Desiderate zu bieten. Tatsächlich können sie im Rahmen einer geregelten „Technik der kleinen Schritte“ wichtig und richtig sein. In vielen Fällen erzeugen sie jedoch eine ungeordnete und symptombezogene Löcherstopfpolitik.[2]

Die Praxis der Projektförderung ist naturgemäß oft mit Kurzzeitverträgen verbunden und führt insofern nur zu einer scheinbaren, sporadischen Deprekarisierung, zementiert auf lange Sicht jedoch risikoreiche Existenzformen in der Kulturarbeit. Sie befeuert außerdem eine enorme Bürokratisierung (siehe unten zum Punkt „Deformalisierung“), indem sie für jedes einzelne Vorhaben Unmengen an Antrags- und Evaluationsaufwand erforderlich macht. Ganz zu schweigen von nicht bewilligten Anträgen: Selbst im Erfolgsfall ist eine einzelne Antragstellung in der Regel nicht ausreichend.

Viele Geldgeber machen ihre Förderung darüber hinaus explizit von Zuwendungen weiterer Geldgeber abhängig; dabei kann etwa Bezug weiterer Gelder von staatlicher Hand verboten (Ausschluss von Doppelfinanzierung) oder umgekehrt zusätzliche Mittelbeschaffung zur Voraussetzung einer Bewilligung gemacht werden. Beide Vorgehensweisen sind gleichermaßen verbreitet – und auf ihre je eigene Weise gleichermaßen problematisch. Auf solche gegenseitigen Abhängigkeiten ist zwingend zu verzichten.

Projektbezogene Arbeit verführt in ihrer funkenartigen Kurzatmigkeit ferner zu besonders starker Plakativität: Ein Projekt muss stets möglichst schnell und wirksam medial inszeniert werden, bevor die Mittel verbraucht und die Laufzeit beendet ist (siehe unten zum Punkt „Deplakativierung“).

All dies macht die Nutzung alternativer wie auch die Schaffung neuer Formate kultureller Arbeitsorganisation und Förderung notwendig. Es sollte in Zukunft weniger auf Projektförderung als auf Förderung von Strukturwandelprozessen gesetzt werden, wobei kleinere Zuwendungen über lange Zeitstrecken hinweg einmaligen größeren Beiträgen vorzuziehen sind.

Nur indem konstante, auf den Regelbetrieb abstellende Maßnahmen fest etabliert werden, kann auch Diversität aus ihrem ewigen Projektstatus zu einer integralen strukturellen Qualität des Kulturbetriebs werden.

 

Eine Deprojektisierung des Kulturbetriebs ist insofern anzustreben, als dauerhafter Strutkurwandel gegenüber kurzfristigen Projekten und Förderungskonstanz gegenüber punktuellen Zuwendungen zu favorisieren ist.

 

 

 

 

Formale Hürden für die Mittelvergabe, die Überführung von informellen Kooperationen Kulturtätiger in Rechtssubjekte oder die Einstellung einzelner Akteure sind mit enormen Herausforderungen verbunden. Diese können insbesondere auch für Menschen nichtdeutscher Muttersprache kaum überwindbar erscheinen, sodass etwa von Anträgen allein schon aus diesem Grund vielfach abgesehen wird. Eine Reduktion des bürokratischen Aufwandes würde daher auch im Hinblick auf die Diversifizierung des Kulturbetriebs zweifellos starke positive Effekte zeitigen.

Wer auch nur dreimal einen Antrag gestellt hat, weiß, dass jede Stelle ihre eigenen formalen Vorlieben hat. Das zusätzliche Arbeitsaufkommen, das allein aus der Anpassung bereits erstellter Antragsunterlagen an die formalen Vorgaben der jeweiligen Institution entsteht, ist enorm. Außerdem versuchen Institutionen naturgemäß den eigenen Aufwand zu reduzieren und lagern ihn an die Antragstellenden aus: So werden etwa schon in der Vorrunde Formulare oder Materialien angefordert, die erst nach einem positiven Entscheid notwendig werden. Damit findet eine Verschiebung der Arbeitslast von in der Regel bezahlten Kräften (Verwaltungsmitarbeiter von Organisationen, Juroren etc.) hin zu prekarisierten Bittstellern (antragstellende Kunstschaffende) statt.

Solche Praktiken sind zwingend zu minimieren. Dazu kann einerseits jede noch so kleine Institution selbständig beitragen; andererseits sollten vom Bund übergeordnete Empfehlungen für die Standardisierung von Ausschreibungsprozessen bereitgestellt und entsprechende Plattformen geschaffen werden, wie sie in anderen Sektoren längst vorhanden sind. Dabei kann auf bereits vorhandene Infrastrukturen (nach Art der Website submittable.com) zurückgegriffen werden. Die Minimierung des bürokratischen Aufwandes führt zu einer beträchtlichen kumulativen Entlastung der Antragstellenden.

Eine zentrale staatliche, multilingual aufgestellte und, nicht zuletzt, tatsächlich erreichbare Beratungsstelle für das Antragswesen, für die arbeitsrechtliche Organisation Kulturschaffender wie auch für Besoldungsfragen würde zusätzliche Hürden überwinden helfen. Eine solche Instanz kann jedoch nur effektiv sein, wenn – wie oben vorgeschlagen – überregionale und gattungsübergreifende Standards geschaffen werden.

Die Barrieren bei der Beantragung von Mitteln und der Begründung von Ausgaben sollten auch in weiteren Hinsichten abgebaut werden. Die von vielen Organisationen und Geldgebern verlangte Ausführlichkeit der Erläuterungen entspricht oft nicht der Relevanz und dem Elaborationsgrad, die der zu erläuternde Aspekt zum Zeitpunkt der Antragstellung besitzen dürfte. So sollen oft schon vor Beginn der eigentlichen Arbeit die zu erwartenden Ergebnisse minutiös aufgezählt und ihre Präsentationsform genaustens geschildert werden. Dies bewirkt nicht nur unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand, sondern favorisiert risikoarme und konservative künstlerische Produktionsformen, wie sie einer Diversifizierung des Betriebs klar entgegenstehen. Es ist also unbedingt auf allen Ebenen die Möglichkeit ergebnisoffener Antragstellung und Ausgabenbegründung zu etablieren.

 

Prozesse der Mittelbeschaffung, der Ausgabenbegründung sowie der arbeitsrechtlichen Organisation Kulturschaffender sind zu deformalisieren, indem der bürokratische Aufwand verringert, die Antragstellung standardisiert, Beratungsstellen eingesetzt und Ergebnisoffenheit gewährleistet wird.

 

 

 

Immer wieder wird dem deutschen Kulturbetrieb Provinzialismus vorgeworfen – und das nicht zu Unrecht. Grund hierfür ist in erster Linie die Delegierung der Kulturförderung an Länder und Kommunen. Letztere beziehen daraus die Legitimation, ihre Tätigkeit strikt lokal auszurichten und die Mittelvergabe an starke regionale Kriterien zu binden. Kritisch sind dabei vor allem solche Kooperationsformen und Fördermaßnahmen, die dezidiert auf die biographische Verbundenheit betreffender Personen mit einer konkreten Region abstellen.

Charakteristisch sind etwa Begrenzungen anhand des Geburtsortes oder der Aufenthaltsdauer in einer Region; diese wirken zwar zunächst nur wie mehr oder weniger ausgeglichene innerdeutsche Verteilungsschlüssel, doch aufgrund dieser Limitationen fallen die meisten Menschen mit Migrationsgeschichte durch das Raster, was eine klare Diskriminierung bewirkt: Qua Geburt haben hier „autochthone“ Personen, die ohnehin durch regionale Vernetzung in der Regel bessergestellt sind, deutlich größere Spielräume, was Antragstellung und Bewerbungsmöglichkeiten angeht.

Jegliche Beschränkungen aufgrund von Aufenthaltsdauer und Geburtsort ( „nur in Castrop-Rauxel geborene und seit mindestens fünf Jahren im Bezirk Pöppinghausen wohnhafte Künstler*innen können sich bewerben“) sollten daher komplett ausgeschlossen werden; eine deutsche Meldeadresse muss für alle Zwecke ausreichen.

Außerdem leidet auch die Sichtbarkeit lokaler Kulturprojekte und Förderungen unter solcher Provinzialität – dies in der Regel gegen den erklärten Willen der Initiatoren selbst. Die Aufhebung von regionalen Restriktionen kann dabei helfen, die Wahrnehmung und das Renommee entsprechender Vorhaben deutlich zu verbessern.

Unbedingt anzustrebende internationale Kooperationen können überdies dazu beitragen, die von Kulturvorstellungen der Herkunftsländer geprägten Arbeitsweisen und ästhetischen Ausdrucksformen von Migrierten besser zu verstehen und in ihrer Qualität adäquat einzuordnen. Internationale Jurys und Fachausschüsse sind hierzu hervorragend geeignet; in der Regel unterliegen solche Jurys außerdem keinen oder zumindest geringeren Verstrickungen innerhalb der deutschen Kulturszene, sodass ihr Urteil unbefangener ausfallen dürfte.

 

Der Provinzialisierung des Kulturbetriebs ist so weit wie möglich entgegenzuwirken; herkunfts- und biographiebezogene Beschränkungen jedweder Art sind auszuschließen. Kultureller Föderalismus – und, noch besser, kultureller Globalismus und Kosmopolitismus sind zu befördern.

 

 

 

Punktuelle Errungenschaften im Bereich der Diversität werden vielfach als Aushängeschild der Korrektheit eingesetzt und „plakativiert“. Diversität wird so zu einem Vehikel von Öffentlichkeitswirksamkeit und moralischer Selbstbestätigung, wenn nicht gar von medialem virtue signaling. Die Aufmerksamkeitsökonomie von Social Media, deren Mechanismen zunehmend auch von den klassischen Massenmedien bedient werden, befeuert und gratifiziert diesen Prozess.

Eine Folge solcher Plakativität ist die übermäßige Profilierung und Glorifizierung einzelner Akteure, aus denen sich eine Art Diversitätsprominenz rekrutiert und die einer Tokenisierung durch verschiedenste Organisationen unterzogen werden können (was man den einzelnen Akteuren aufgrund der oben inkriminierten Prekarisierung des Kulturbetriebs keinesfalls anlasten kann).

Zudem werden im Zuge solcher Projekte und Maßnahmen entstehende Objekte schnell als bloßer Ausweis von Diversität fetischisiert, anstatt als eigenwertige Kunstwerke rezipiert zu werden. Mit Blick auf diese Fetischisierung werden entsprechend solche Werke favorisiert, die bestimmte Themen, vor allem nämlich charakteristische „Diversitätsthemen“, auf möglichst plakative, nicht immer künstlerisch elaborierte Weise präsentieren (siehe unten zum Punkt „Dethematisierung“). Einer echten Diversifizierung des Betriebs wirkt dies entgegen.

Auch wenn die Gratifikationen solcher Plakativierung äußerst verlockend sein mögen, muss man dem Drang dazu sowohl auf persönlicher als auch auf institutioneller Ebene widerstehen.

 

Diversität im Kulturbetrieb ist zu deplakativieren, da sie auf keinen Fall zu einem Vehikel der Öffentlichkeitswirksamkeit und der Selbstdarstellung verkommen darf; Tokenisierung von Kunstschaffenden und Fetischisierung von Kunstwerken ist zu vermeiden.

 

 

 

Im Zuge identitätspolitischer Reformbestrebungen für den Kulturbetrieb kann es zunächst absurd scheinen, eine „Deidentisierung“, also den Einsatz von Auswahlprozessen „ohne Ansehung der Person“ zu fordern. Stellt man jedoch in Auswahlprozessen zu starr auf personelle Kriterien ab, führt das trotz gutem Willen zu zahlreichen negativen Auswirkungen.

Von Anfang an stellt man damit etwa „autochthone“ und „zugewanderte“ Bevölkerungsanteile einander gegenüber.[3] Es kommt auch auf diesem Wege zu einer Tokenisierung der ausgewählten „Quotendiversen“ und zu einer Fetischisierung ihrer Kunstwerke; daneben fühlen sich die derart Geförderten oft Animositäten ausgesetzt, die aus einer identitätspolitischen „Bevorzugung“ resultieren. Wie oben beschrieben, verfehlt die Quote außerdem oftmals intersektionale Kategorien.

Diversifizierung sollte daher einerseits durch konsequente Anonymisierung von Auswahlprozessen[4] gefördert werden: Anonyme Bewerbungsverfahren sollten flächendeckend und gattungsunabhängig state of the art sein. So können Klüngel, Bias, Halo- und Matthäus-Effekte (d.h. im gegebenen Kontext die überproportionale Vergabe von Auszeichnungen, Förderungen und Engagements an immergleiche prominente Akteure) reduziert werden. Auch die Konzentration auf einige wenige „Alibi-Diverse“ wird damit verhindert.

Diversität stellt sich verstärkt ein, wenn zugleich mit der Anonymisierung eine Vielheit der Kunstwerke und Ästhetiken gefördert wird. Die Bemühungen um Vielfalt sollen also allmählich von einem personenverhafteten hin zu einem werkorientierten Denken verlagert werden.

 

Aus diesen Gründen ist für eine allmähliche Deidentisierung progressiver Kulturpolitik zu votieren, in deren Zuge anstelle von personeller Identität ästhetische Diversität in den Mittelpunkt des Interesses rücken soll.

 

 

 

Spätestens seit der Jahrtausendwende lässt sich eine starke Tendenz beobachten, Kultur als Mittel zu einem vermeintlich übergeordneten, wichtigeren, bestenfalls „handfesten“ Zweck zu begreifen. Künstlerische Tätigkeit wird legitimiert, weil sie für Politik, Demokratie, Umwelt, Bildung oder Gesundheit förderlich sei. Auch wenn sie auf allen diesen Terrains Großes leisten kann, besteht ihr primärer Zweck keinesfalls darin, sondern sie folgt eigenen, ästhetischen Gesetzen. Künstlerische Autonomie darf, ähnlich wie diejenige der Grundlagenforschung, nicht angetastet werden, weil Kultur damit gerade jene Qualitäten verliert, die sie für die menschliche Existenz und Koexistenz unabdingbar machen.

Unter prekären Bedingungen tätige Akteure geraten unter dem Druck der Mittelbeschaffung oft unfreiwillig und zum Teil kaum bewusst in den Sog eines Nutzwertdenkens und bedienen damit letztendlich ein neoliberales System, das sie möglicherweise unterlaufen wollten oder sollten. In dem Maße, in dem sie ihre Unverzichtbarkeit beispielshalber für die Bildung unter Beweis zu stellen bemüht sind, verabschieden sie die Eigenwertigkeit und das unbequeme Subversionspotential des Kunstschaffens. Die künstlerische Autonomie gerät in Gefahr und Systemkonformismus tritt auf den Plan.

Eine derartige subtile Steuerung der Kunstproduktion über die Dynamiken der Mittelvergabe ist jeglicher Diversität abträglich. Natürliche Vielheit kann sich nur entfalten, wenn ihr der notwendige Raum und die größtmögliche Freiheit gewährt werden. Diversität in der Kultur zielt nicht zuletzt darauf, Wahrnehmungsroutinen zu durchbrechen; dies wird jedoch verhindert, sobald Zweckrationalitäten in den Vordergrund rücken, weil diese stets einer schon zuvor konsolidierten politischen oder sonstigen Logik folgen. Sollen neu- und fremdartige Horizonte erst entstehen und soll die Kulturarbeit ihre genuine Widerständigkeit bewahren, so bedarf es eines Schutzes vor Vereinnahmungen durch kulturfremde Vorgaben.

 

Kunstschaffen ist also zu deinstrumentalisieren, indem die Legitimation von Kulturarbeit und Kulturförderung nicht weiter über kulturfremde Aspekte erfolgt; daraus abzuleiten ist auch, dass die Arbeit von kulturpolitischen Organisationen, Gremien und Geldgebern die Autonomie der Kulturarbeit respektieren und aufhören muss, von ihr einen anderweitig verwertbaren Output zu verlangen.

 

 

 

Mit der Instrumentalisierung für fremde Zwecke verbindet sich das ständige Bemühen, die Kunstproduktion auf bestimmte jeweils aktuelle und „relevante“ Themen einzuschwören. Vonseiten der Kritik wird ein Primat der Themen konstatiert, wie sie allenthalben in der Förderung und der Bewertung kultureller Arbeit in einen exklusiven Fokus rücken.

Eine nicht eigengesetzliche Politisierung der Kunst findet, wie bereits beschrieben, insbesondere innerhalb des Kampfes um Projektmittel statt, welche unter jeweils aktuellen politischen Schlagworten vergeben werden. Damit werden Themen zwar nicht diktiert, aber deutlich vernehmbar souffliert; auch hier wirkt der basale finanzielle Druck wie ein integrierter Steuermechanismus im Wettbewerb um die knappen materiellen Ressourcen.

Diversität kann jedoch nicht darin bestehen, den jeweils von Politik, Wirtschaft und Medien vorgegebenen Schlagworten zu folgen. Selbst dann, wenn eine Themensetzung auf den ersten Blick diversitätsfördernd erscheint, also etwa für ein Projekt Werke zum Thema „Migration“ gesucht werden oder ein Konzert unter das Motto „Interkulturalität“ gestellt wird, kann dies auf eine subtile Weise problematisch sein. So kann es auch zum Kunstverständnis einer migrierten Person gehören, gerade Migrationserfahrungen nicht zu thematisieren – oder aber die besondere Ästhetik des Herkunftslandes impliziert ohnehin eine eher themenaverse Arbeitsweise. Oder vielleicht besteht die besondere Leistung eines migrierten Musikers gerade darin, sich den musikalischen Stil des Ziellandes angeeignet zu haben, weshalb er dem Motto der Interkulturalität vermeintlich nicht gerecht werden kann.

Vor allem aber etabliert sich mittels solcher thematischer Verschlagwortung die Vorstellung und teils auch die Realität einer Diversitätsprominenz, die sich ausschließlich zu Themen der Diversität zu äußern hat (siehe oben unter „Deidentisierung“).

Ferner provoziert ein nach wechselnden Themen organisierter Kulturbetrieb eine Schnelllebigkeit, in der auf die rasche Abhandlung des Themas „Migration“ sogleich das nächste Thema folgt. Vielfalt ist aber kein Thema, sondern eine Grundbedingung der Kulturarbeit.

Wo möglich und nicht von der Arbeitsweise her zwingend erforderlich, sollte daher auf enge, vor allem politisch sekundierte Themenvorgaben verzichtet werden. Themenoffene oder zumindest sehr breit gefasste Ausschreibungen und Formate sollten zum goldenen Standard avancieren.

 

Der Kulturbetrieb und vor allem das Förderwesen ist zu dethematisieren, indem seine Fixierung auf – zumal politisch soufflierte – Themen gelöst wird; stattdessen sind thematisch offene Förderkonzepte und Arbeitsformate zu favorisieren.

 

 

 

Von vielen Seiten – und gerade von Zugewanderten – wird die Geschlossenheit des deutschen Kulturbetriebs beklagt. Exklusive Netzwerke, paternalistische Vergabepraktiken, kryptische Sprachcodes und mangelnde Informationsangebote setzen dem Einstieg in eine kulturelle Tätigkeit teils unüberwindbare Hindernisse entgegen; auch die oben beschriebenen Faktoren der segregierenden Provinzialität und überbordenden Bürokratie verstärken die Geschlossenheit der Kulturszene.

In extremem Maße gilt dies für Menschen, welche nicht automatisch in diese Strukturen „hineinwachsen“, also zugewanderte, aus prekären oder kulturfernen Verhältnissen stammende, körperlich benachteiligte und marginalisierte Personen. Diese – aber nicht nur diese – benötigen einerseits Unterstützungsangebote und Anlaufstellen, die von Bund und Ländern installiert werden müssen. Andererseits können auch kleinere Kultureinrichtungen viel bewirken, indem sie nicht passiv darauf warten, dass die Diversität zu ihnen kommt, sondern sich um eine breitere Kommunikations- und Rekrutierungspraxis bemühen. Dabei sind nicht nur unterschiedliche Sprachen, sondern auch unterschiedliche Medien und Kanäle zu berücksichtigen. Als Motto kann stets gelten: Diverse Kommunikation ermöglicht diverse Kultur.

Offenheit von Netzwerken kann hingegen kaum unmittelbar erzwungen werden. Die Etablierung finanzieller und arbeitsrechtlicher Stabilität wird jedoch Revierdenken mindern, insoweit es durch Konkurrenzdruck intensiviert ist. Der Hermetik des Betriebs wirkt auch eine Stärkung föderaler und internationaler Strukturen entgegen – wenn diese denn nicht der Überverwaltung (siehe oben zum Punkt „Deformalisierung“) anheimfallen. Staatliche wie nichtstaatliche Einrichtungen können hier immerhin bewusst gegensteuern, indem sie etwa Netzwerktreffen, Mentoratsprogramme und digitale Foren für Austausch anbieten. Dies ist an einigen Kulturinstitutionen bereits der Fall, birgt aber deutliches Erweiterungspotential.

 

Der Kulturbetrieb ist zu dehermetisieren, indem sich Institutionen aktiv um eine breitere Kommunikations- und Rekrutierungspraxis bemühen, Vernetzungsangebote bereitstellen und Austausch initiieren; die staatlichen Stellen sind aufgefordert, das Unterstützungsangebot für den Eintritt in den Betrieb deutlich zu erweitern.

 

 

 

Anliegen der Diversifizierung werden oft dem Zufall überlassen und etwa an gerade bereitstehende Mitglieder der eigenen Kultureinrichtung delegiert – an einem Theater beispielshalber an eine Schauspielerin mit Migrationshintergrund. Solche Personen besitzen aber erstens nicht zwingend – sozusagen schon qua Biographie – eine Expertise auf diversitäts- und kulturpolitischem Gebiet; zweitens sind sie als involvierte Personen verständlicherweise stark von eigenen Interessen, Netzwerken und Perspektiven beeinflusst. Wem immer es mit der Diversifizierung des Kulturbetriebs ernst ist, sollte sie daher nicht dem Zufall überlassen und mit kompetenten, professionell mit Diversität befassten Institutionen (wie dem Integrationshaus e.V.) zusammenarbeiten.

 

Der Umgang mit Diversität im Kulturbetrieb ist zu derandomisieren, indem entsprechende Aufgaben und Fragestellungen nicht an zufällig bereitstehende interne Arbeitskräfte delegiert, sondern in Kooperation mit kompetenten Institutionen bearbeitet werden.

 

Alexander Estis

 

zuerst erschienen im Vielheitsplan des Integrationshauses, vielen Dank! Ein Auszug erschien auch im ND

Anmerkungen:

[1] „In Deutschland stehen letztlich hohe Finanzmittel zur Verfügung, doch oft werden sie angesichts von Notlagen vergleichsweise unkontrolliert in allerlei Sonderprogramme gepumpt und verpuffen dort. Stattdessen sollten die Mittel besser in die kontinuierliche Umstrukturierung des Regelbetriebs gesteckt werden.“ (Terkessidis 2017: 37)

[2] „In Deutschland wird Wandel immer wieder nur als Ergänzung, also additiv gedacht. Es gibt ein Problem, also schaffen wir einen neuen Sonderbereich. Die jeweilige Ansammlung von Einzelprojekten – oder auch die Arbeitskreise, ,federführenden‘ Stellen – dienen dann als ,Token‘, um den Regelbetrieb nicht antasten zu müssen.“ (Terkessidis 2017: 73)

[3] „Auch in den fortschrittlichen Integrationsprogrammen auf der Ebene von Ländern und Kommunen, die sich inzwischen auch mit ,interkultureller Öffnung‘ befassen, steht am Anfang zumeist ein Kuchendiagramm, in dem die autochthone Bevölkerung, also die ,aufnehmende Gesellschaft‘, jener mit Migrationshintergrund gegenübergestellt wird.“ (Terkessidis 2017: 44)

Vergleiche auch: „Wichtig ist, immer von einer Bevölkerung auszugehen, die aktuell auf dem Boden des jeweiligen Staates lebt. Diese Bevölkerung lässt sich jeweils unter verschiedenen Gesichtspunkten untersuchen, etwa in Bezug auf das soziale Milieu, Bildungsressourcen, Beruf, Geschlecht, ethnische Herkunft, Religionszugehörigkeit oder Alter. So ergibt sich ein notwendigerweise kompliziertes Bild der Bevölkerung, das von Differenzen geprägt ist, die sich für jedes Individuum stets neu arrangieren, je nachdem, welches Kriterium zugrunde gelegt wird.“ (Terkessidis 2017: 45)

[4] „Die Anonymisierung von Bewerbungen, also die Entfernung aller persönlichen Informationen, könnte dabei helfen, diese Diskriminierung zu vermeiden.“ (Terkessidis 2017: 48)